
WikiLeaks-Whistleblowerin Chelsea Manning zurück in Haft
Stand: 17.05.2019 03:52 Uhr
Die US-Whistleblowerin Chelsea Manning muss zurück ins Gefängnis. Sie war erst vergangene Woche entlassen worden. Bei einer Anhörung stellte sie klar: Sie denke nicht daran, mit den Staatsanwälten zu kooperieren.
Ex-Militärgeheimdienstanalystin und Whistleblowerin Chelsea Manning muss erneut in Beugehaft. Dies ordnet Bezirksrichter Anthony Trenga an. Manning müsse solange in der Haftanstalt in Alexandria im US-Staat Virginia bleiben, bis sie zur Aussage bereit sei oder bis in 18 Monaten die Sitzungsperiode der Grand Jury auslaufe.
Zudem muss sie ab 30 Tagen in Haft ein Bußgeld von 500 Dollar pro Tag zahlen, ab 60 Tagen sind 1000 Dollar pro Tag fällig. Erst in der vergangenen Woche war Manning nach rund zwei Monaten in Beugehaft freigelassen worden, weil die Sitzungsperiode einer Grand Jury ausgelaufen war.
Jury ermittelt wegen Wikileaks
Doch schickte ihr die Staatsanwaltschaft prompt eine Vorladung für eine Aussage vor einer neuen Geschworenenjury. Die Grand Jury ermittelt gegen Wikileaks. Manning selbst hatte geheimes Material an die Enthüllungsplattform weitergegeben und saß deshalb sieben Jahre in einem Militärgefängnis, ehe ihr der damalige Präsident Barack Obama den Großteil ihrer ursprünglichen Haftstrafe von 35 Jahren erließ. Für ihre Aussageverweigerung vor einer Grand Jury hat Manning etliche Gründe angeführt.
So erklärte sie, dass ihre Stellungnahme nicht gebracht werde, da schon eine Anklage gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange vorliege. Im Kern argumentiert Manning, dass sie den ganzen Grand-Jury-Prozess für inakzeptabel hält. Ihre Anwälte betonen, dass Manning nicht inhaftiert werden sollte, da sie zu ihren Prinzipien stehen und nicht aussagen werde - ganz egal wie lange sie ins Gefängnis müsse, schrieben die Anwälte.
Aus dem Archiv
Weitere Meldungen aus dem Archiv vom 17.05.2019 und vom 16.05.2019
- Alle Meldungen vom 17.05.2019 zeigen
- Alle Meldungen vom 16.05.2019 zeigen