
Bundesfamilienministerin Giffey verzichtet auf Doktortitel
Stand: 13.11.2020 16:20 Uhr
Im Streit um Plagiatsfälle hat Familienministerin Giffey Konsequenzen gezogen und verzichtet auf ihren Doktortitel. Sie bleibe aber weiter Bundesministerin. Auch an ihrer Kandidatur für den SPD-Vorsitz in Berlin ändere das nichts.
In der Affäre um Plagiate in ihrer Dissertation verzichtet Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) auf ihren Doktortitel. Sie gehe diesen Schritt, um "weiteren Schaden von meiner Familie, meiner politischen Arbeit und meiner Partei abzuwenden", teilte sie in einem Brief an die Freie Universität Berlin mit.
Ihre Arbeit als Bundesministerin wolle sie aber fortsetzen und wie angekündigt Ende November beim Berliner SPD-Parteitag für den Landesvorsitz kandidieren.
Giffey soll Ende November zusammen mit dem Berliner SPD-Fraktionschef Raed Saleh zur neuen Doppelspitze des Hauptstadt-Landesverbands gewählt werden. Es wird erwartet, dass sie im Dezember auch als Spitzenkandidatin für die Abgeordnetenhauswahl im Herbst 2021 gewählt wird.
Mirja Fiedler, RBB, zum Verzicht von Giffey
tagesschau 17:00 Uhr, 13.11.2020
Universität kündigte erneute Überprüfung an
Am Freitag vergangener Woche hatte das Präsidium der Freien Universität Berlin mitgeteilt, das Verfahren um Giffey Doktorarbeit erneut aufzurollen. Das Präsidium habe damit seinen vor einem Jahr einstimmig gefassten Beschluss "ohne Vorliegen eines neuen Sachverhalts" revidiert, erklärte Giffey.
Sie bekräftigte, die Arbeit "nach bestem Wissen und Gewissen" verfasst zu haben, sei aber nicht gewillt, ihre Dissertation "weiter zum Gegenstand politischer Auseinandersetzungen zu machen".
Giffey hatte 2009 eine Doktorarbeit eingereicht und ein Jahr später promoviert. Laut der Internetseite VroniPlag wurden auf 76 von 205 Seiten Plagiatsfundstellen dokumentiert. Dies entspreche einem Anteil von 37,1 Prozent aller Seiten, heißt es auf der Seite der Aktivisten.
Als die Vorwürfe bekannt wurden, war davon die Rede, dass "wörtliche und sinngemäße Übernahmen nicht kenntlich gemacht worden sein sollen". In anderen Fällen habe die Verfasserin zudem Aussagen ganz oder teilweise mit Quellen belegt, "die dem Anschein nach willkürlich gewählt" seien oder mit denen sich die dazugehörigen Textstelle nicht ausreichend belegen lasse.
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