
Wahl in Sachsen AfD darf nur mit 30 Listenkandidaten antreten
Stand: 16.08.2019 17:44 Uhr
Die AfD darf bei der Landtagswahl in Sachsen mit 30, aber nicht mit den geplanten 61 Listenkandidaten antreten. Das entschied der Landeverfassungsgerichtshof. Zuvor hatte die Partei gegen einen Beschluss des Wahlausschusses geklagt.
Bei der Landtagswahl in Sachsen darf die AfD mit 30 Kandidaten auf ihrer Landesliste antreten. Dies entschied der sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig nach einer Beschwerde der Partei.
Diese hatte sich gegen einen Beschluss des Landeswahlausschusses gerichtet, der Anfang Juli entschieden hatte, dass die AfD bei der Wahl am 1. September nur mit 18 Listenbewerbern antreten dürfe, obwohl sie insgesamt 61 Kandidaten aufstellte.
AfD darf mit 30 Kandidaten zur Landtagswahl Sachsen antreten
tagesschau 20:00 Uhr, 16.08.2019, Markus Spieker, MDR
Eilentscheidung vom 25. Juli bestätigt
Das Landesverfassungsgericht bestätigte mit dem Urteil im Hauptsacheverfahren seine Eilentscheidung vom 25. Juli. Bereits damals waren die Richter zu dem Schluss gekommen, die Entscheidung des Landeswahlausschusses sei "nach vorläufiger Bewertung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig". Nun hieß es, hinsichtlich der Listenplätze 19 bis 30 verletze der Ausschussbeschluss die Beschwerdeführer in ihrem Recht auf Gleichheit der Wahl.
Der Landeswahlausschuss hatte die Streichung der Plätze 19 bis 61 mit Verstößen gegen das Landeswahlgesetz begründet. Die Kürzung hätte dazu führen können, dass die in Umfragen bei 25 bis 26 Prozent liegende AfD nicht alle Sitze hätte besetzen können, die ihr vom Wahlergebnis her möglicherweise zustehen werden.
Neben den Mandaten, die über die Landesliste geholt werden können, hat die Partei die Möglichkeit, Direktmandate in den Wahlkreisen zu erringen.
Meuthen: Vorwürfe an Landeswahlleiterin
Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen wertete das Urteil als Erfolg für die Partei. Der Landeswahlleiterin Carolin Schreck warf er vor, sie habe "durch ihr nachweislich falsches Handeln zum Nachteil der AfD" das Ansehen der Demokratie in Sachsen schwer beschädigt. "Nun ist auch höchstrichterlich bestätigt worden, dass der Landeswahlausschuss die AfD rechtlich falsch behandelt hat", sagte er. Sachsens Innenminister Roland Wöller solle sich gut überlegen, ob die Landeswahlleiterin unter diesen Umständen noch tragbar sei, so Meuthen.
Prüfungsverfahren nach der Wahl möglich
Die AfD hatte bereits vor der Entscheidung damit gerechnet, dass die Leipziger Verfassungsrichter nicht die gesamte Liste zulassen würden. Sachsens Parteichef Jörg Urban hatte für diesen Fall eine Beschwerde beim Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages angekündigt.
Ein solches Verfahren könnte aber erst nach den Landtagswahlen erfolgen. Dazu würde der Landtag einen Wahlprüfungsausschuss einsetzen. Die gesamte Wahl könnte sogar für ungültig erklärt werden, wenn sich herausstellt, dass durch die Entscheidung des Wahlausschusses die Verteilung der Sitze beeinflusst wurde.
Einen zweiten Gang vor das Bundesverfassungsgericht nach dem Leipziger Urteil schloss Parteichef Urban aber aus. Die Richter in Karlsruhe hatten bereits eine erste Beschwerde der AfD in dem Fall abgewiesen.
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