
Autoraser-Prozess in Berlin BGH bestätigt Mordurteil
Stand: 18.06.2020 11:22 Uhr
Im Prozess um das tödliche Autorennen in Berlin hat der BGH das Mordurteil gegen den Hauptangeklagten bestätigt. Das Urteil gegen den zweiten Angeklagten wurde aufgehoben. Bei dem Rennen war ein 69-Jähriger ums Leben gekommen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Mordurteile im Berliner Raserfall zum Teil bestätigt. Der BGH verwarf die Revision eines der beiden Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin, das die beiden Männer wegen des Tods eines unbeteiligten Autofahrers bei einem illegalen Autorennen zu lebenslanger Haft verurteilt hatte. Im zweiten Fall hob der BGH das Urteil dagegen auf.
BGH bestätigt Morduteil gegen unfallverursachenden Raser
tagesschau 20:00 Uhr, 18.06.2020, Kolja Schwartz, SWR
Tod des 69-jährigen Fahrers
Die Männer hatten sich nachts auf dem Kurfürstendamm in der Berliner Innenstadt ein illegales Autorennen geliefert. Sie rasten bei der Gedächtniskirche bei Rot über eine Kreuzung, einer von ihnen rammte mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde ein Auto, das aus einer Seitenstraße kam. Der 69 Jahre alte Fahrer dieses Wagens starb.
Die BGH-Richter beschäftigten sich bereits zum zweiten Mal mit dem Fall. Im Februar 2017 hatte das Berliner Landgericht beide Männer als Mörder verurteilt. Es war das erste Mordurteil gegen Autoraser in Deutschland. Der BGH hob es ein Jahr später wegen Rechtsfehlern auf, der Prozess begann von vorn.
Das Berliner Landgericht verhängte im März 2019 wieder lebenslange Haft wegen Mordes. Die Berliner Richter sahen drei Mordmerkmale erfüllt: Das Opfer sei völlig arg- und wehrlos gewesen. Bei der enormen Geschwindigkeit und unüberschaubaren Situation seien die Autos zum gemeingefährlichen Mittel geworden. Die Rücksichtslosigkeit und Selbstsucht der Männer spreche für niedrige Beweggründe.
Bedenken bei dem zweiten Angeklagten
Die beiden Männer, die in Untersuchungshaft sitzen, legten erneut Revision ein. In der BGH-Verhandlung im April waren vor allem bei dem zweiten Angeklagten Bedenken deutlich geworden, der den Wagen nicht selbst gerammt hatte. Das Berliner Landgericht hatte den zum Unfallzeitpunkt 24-Jährigen zweimal als Mittäter verurteilt.
Neben dem Verteidiger beantragte auch die Bundesanwaltschaft, das Mordurteil aufzuheben. Dass beide Männer sich ein illegales Rennen geliefert hatten, reiche für eine Verurteilung wegen Mordes nicht aus. Außerdem sei ungeklärt, ob der Unfall zu vermeiden gewesen wäre, wenn er das Rennen auf den letzten Metern abgebrochen hätte.
Az. 4 StR 482/19
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