
Urteil zu Öffnungszeiten Bäckereien dürfen sonntags länger verkaufen
Stand: 14.02.2019 11:57 Uhr
Ob Brötchen, Brezeln oder Brote, ob belegt oder trocken - Kunden können sich sonntags mehr Zeit lassen: Das Oberlandesgericht München erlaubt Bäckereien an Sonn- und Feiertagen längere Verkaufszeiten.
Bäckereien mit Sitzgelegenheiten dürfen auch an Sonn- und Feiertagen an mehr als den nach dem Ladenschlussgesetz zulässigen drei Stunden Backwaren verkaufen. Das hat das Oberlandesgericht München in zweiter Instanz entschieden. Für die Öffnungszeiten der Bäckereien gelte die Ausnahmeregelung des Gaststättengesetzes.
Das Gericht ließ aber ausdrücklich Revision zum Bundesgerichtshof zu, da es noch keine höchstrichterliche Entscheidung zu den Vorschriften gebe.
Sitzgelegenheiten in der Bäckerei sind entscheidend
Das OLG hält den Verkauf von Backwaren auch zum Mitnehmen für durch das Gaststättengesetz gedeckt. Entscheidend ist, dass es sich bei den Bäckereien um sogenannte Mischbetriebe aus Laden und Café handle. Danach dürfen "zubereitete Speisen" - zum Beispiel unbelegte Brezeln oder Brötchen - über die Sperrzeiten hinaus zum Mitnehmen verkauft werden.
Klage gegen längeren Sonntagsverkauf
Das OLG bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts München II. Kläger war die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, die nach einer Reihe von Testkäufen gegen eine Münchner Bäckereikette wegen des Verkaufs von unbelegten Brötchen an mehr als drei Stunden an Sonn- und Feiertagen geklagt hatte. Laut Ladenschlussgesetz des Bundes - das in Bayern gilt, weil der Freistaat kein eigenes Landesgesetz hat - dürfen Bäckereien an Sonntagen höchstens drei Stunden lang Brötchen und Brezeln verkaufen.
"Durch das Backen zum Genuss verändert"
Auch das Argument der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, die Backwaren seien keine zubereiteten Speisen nach dem Gaststättengesetz, ließ das Gericht nicht gelten. Auch bei trockenen Broten und Brötchen handle es sich um verzehrfertige Nahrungsmittel, deren Rohstoffe durch das Backen zum Genuss verändert worden seien.