
Verteidigungsministerium Ausschuss untersucht Berateraffäre
Stand: 22.03.2019 11:41 Uhr
Die Berateraffäre im Verteidigungsministerium wird Thema eines Untersuchungsausschusses im Bundestag. Das Gremium soll klären, wie es zu Ungereimtheiten bei der Vergabe millionenschwerer Verträge kam.
Ein Untersuchungsausschuss im Bundestag wird sich mit der Vergabe von Beraterverträgen im Verteidigungsministerium befassen. Der Einsatz des Gremiums wurde im Verteidigungsausschuss mit den Stimmen der Oppositionsparteien beschlossen, die Vertreter der Regierungsparteien CDU, CSU und SPD enthielten sich. Die erste Sitzung soll schon heute Nachmittag stattfinden.
Nachgehen soll der Ausschuss der Frage, wie es zu den Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe millionenschwerer Beraterverträge kam, bei denen teils das Vergaberecht umgangen wurde. Auch der Vorwurf der Vetternwirtschaft steht im Raum.
Von der Leyen hatte Fehler eingeräumt
Der Bundesrechnungshof war bei Recherchen zu dem Ergebnis gekommen, dass die Unterlagen zur Vertragsvergabe an Unternehmensberater in den meisten Fällen keine oder nur unzureichende Begründungen zur Notwendigkeit enthielten.
Im Verteidigungsausschuss zeigte sich dann, dass die Leitung des Ministeriums nicht wusste, an welche Unterauftragnehmer die engagierten Berater wiederum Aufträge vergeben haben. Presseberichte machten außerdem deutlich, dass Berater und Personen aus dem Ministerium sich teilweise sehr gut kennen oder kannten.
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hatte in einem Interview Fehler eingeräumt und angekündigt, eine zentrale Vergabestelle für Beratungsaufträge einzurichten. Zudem solle die Fachaufsicht über nachgeordnete Ämter gestärkt werden, da dort ein Großteil der Vergaben läuft.
Christian Feld, ARD Berlin, zum Bundeswehr-Untersuchungsausschuss
tagesschau 12:00 Uhr, 30.01.2019
Ausschuss scheiterte erst an GroKo-Stimmen
Erst vor zwei Wochen war die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gescheitert. Union und SPD hatten damals blockiert, weil ihnen der Einsetzungsantrag nicht konkret genug formuliert war. Die AfD hatte sich ihrer Stimme enthalten. In der Folge war der Antrag zur Prüfung an den Geschäftsordnungsausschuss weitergereicht worden.
FDP, Grüne und Linkspartei hatten den Regierungsparteien damals "Verzögerungstaktik" vorgeworfen, die FDP hatte sogar mit dem Gang vor das Bundesverfassungsgericht gedroht.