
Zugriff für Ermittlungen Sorge um Akzeptanz von Gästelisten
Stand: 31.07.2020 11:17 Uhr
In mehreren Fällen hat die Polizei Corona-Gästelisten für Emittlungen genutzt. Die Kritik daran nimmt zu. Das Vorgehen führe zu Verunsicherung, warnt der Tourismusbeauftrage Bareiß. Aber es gibt auch Verständnis dafür.
Die Debatte über die Verwendung von Gästelisten aus Restaurants für Polizeiermittlungen zieht sich quer durch die politischen Lager. Thomas Bareiß (CDU), Beauftragter der Bundesregierung für Tourismus und Mittelstand, rief die Sicherheitsbehörden zu Zurückhaltung auf.
Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte er: "Bei allem Verständnis für innere Sicherheit, ich gehe davon aus, dass die Daten genauso verwendet werden, wie es auf den Formularen draufsteht."
"Kunde muss sich auf Datenschutz verlassen können"
Alles andere untergrabe die Glaubwürdigkeit von Politik und schaffe vor Ort in den Restaurants enorme Verunsicherung. "Der Kunde muss sich auch auf Datenschutz verlassen können", sorgt sich Bareiß um die Akzeptanz der Gästelisten.
Die Formulare müssen Kunden in den meisten Bundesländern ausfüllen, wenn sie in Restaurants an einem Tisch essen oder trinken wollen. Die Daten sollen dazu dienen, im Fall einer Corona-Infektion eines Kunden, die Anwesenden zu informieren und so die Infektionskette zügig zu unterbrechen.
Die Polizei hat aber die Listen, auf denen Name und Telefonnummer oder Emailadresse angegeben werden müssen, bereits in einigen Fällen für ihre Ermittlungen genutzt, zum Beispiel auf der Suche nach Zeugen.
"Gästelisten können wichtige Ermittlungsansätze liefern"
Bayerns Innenminister Joachim Hermann von der CSU findet das richtig. Den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sagte er, im Einzelfall könnten die Gästelisten wichtige Ermittlungsansätze liefern. Die Bürger erwarteten zu Recht, dass die Polizei alles rechtlich Mögliche zur Aufklärung von Straftaten unternehme.
"Gerade Kapitalverbrechen müssen sorgfältig ausermittelt werden, damit der Täter seine gerechte Strafe erhält."
Klar ist: die Strafverfolgungsbehörden dürfen nach der Strafprozessordnung auf die Kontaktdaten zurückgreifen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Der Gaststättenverband Dehoga forderte gestern eine Klarstellung der Politik, ob und wie die Corona-Gästelisten ausgewertet würden. Und Datenschützer fordern hohe Hürden für die Herausgabe der Listen.
Kritik an Corona-Gästelisten in Restaurants
Markus Sambale, ARD Berlin
31.07.2020 14:41 Uhr
Audio
Aus dem Archiv
Weitere Meldungen aus dem Archiv vom 31.07.2020
- Alle Meldungen vom 31.07.2020 zeigen