
Hamburg-Wahl Auszählungspanne kostet FDP Stimmen
Stand: 24.02.2020 13:30 Uhr
Der Verdacht hat sich bestätigt: Bei der Stimmenauszählung im Wahlbezirk Hamburg-Langenhorn kam nicht die FDP auf 22,4 Prozent, sondern die Grünen. Für die Liberalen steht nun der Einzug in die Bürgerschaft auf dem Spiel.
Die FDP könnte nach Bekanntwerden eines Auszählungsfehlers bei der Wahl in Hamburg den Wiedereinzug ins Landesparlament verpassen. Durch eine Verwechslung im Bezirk Langenhorn wurden dort versehentlich die 22,4 Prozent der Grünen den Liberalen zugeteilt, wie der zuständige Bezirkswahlleiter Tom Oelrichs der Nachrichtenagentur dpa sagte.
Die FDP lag am Sonntagabend zunächst hamburgweit nur wenige Stimmen über der Fünf-Prozent-Hürde. Mehr Klarheit verschaffte dann jedoch die in Hamburg vorgeschriebene zweite Runde der Auszählung, die am Morgen begonnen hatte. Hier geht es um die Auszählung der Kreislisten, nach der dann feststeht, welche Kandidaten in die Bürgerschaft einziehen. Auch werden die Landesstimmzettel erneut gezählt.
Nachzählung wegen Panne bei Hamburger Bürgerschaftswahl
tagesschau 17:00 Uhr, 24.02.2020, Andreas Hilmer, NDR
FDP liegt nur knapp über Fünf-Prozent-Hürde
Nach Schließung der Wahllokale am Sonntag waren zunächst nur die Stimmen für die Parteien auf den Landesstimmzetteln nach einem vereinfachten Verfahren ausgezählt worden, sodass am späten Abend nur die voraussichtliche Verteilung der Bürgerschaftssitze auf die Parteien feststand. Dabei hatte die FDP genau 5,0 Prozent der Stimmen erhalten. Landeswahlleiter Oliver Rudolf will sich erst nach Auszählung aller Stimmen zu einer möglichen Verwechslung bei der Stimmerfassung im Wahlbezirk Hamburg-Langenhorn äußern. Einzelergebnisse zu Wahlbezirken gebe er tagsüber nicht bekannt.
Er verwies darauf, dass die Ergebnisse im Internet fortlaufend aktualisiert würden, auch die Ergebnisse in einzelnen Wahlbezirken. Rudolf rechnet damit, dass gegen 18.30 Uhr das vorläufige amtliche Ergebnis vorliegt. Änderungen könnte es auch noch wegen der sogenannten Heilungsregel geben. Zunächst ungültige Stimmen können bei der zweiten Auszählrunde im Zuge dieser Regel als gültig gewertet werden, wenn der eigentliche Wählerwille erkennbar ist. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Wähler auf der Landesliste einer einzelnen Partei sechs statt der ihm maximal zur Verfügung stehenden fünf Stimmen abgegeben hat.
Bürgerschaftswahl in Hamburg
Andreas Gaertner, NDR
24.02.2020 07:43 Uhr
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