
Corona in NRW-Kreisen "Das war's mit unserem Sommerurlaub"
Stand: 24.06.2020 18:05 Uhr
Urlauber aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf bleiben womöglich auf gepackten Koffern sitzen. In vier Bundesländern sind Touristen aus den Corona-Hotspots nicht erwünscht. Was heißt das konkret?
Von Ingrid Bertram, WDR
Nur noch wenige Tage und Nordrhein-Westfalen startet in die großen Ferien. Doch für die Menschen im Kreis Gütersloh und Warendorf ist der Urlaub nicht mehr sicher.
Familie Daunicht aus Rheda-Wiedenbrück wollte eigentlich an die Mecklenburgische Seenplatte. Doch jetzt bekam sie per E-Mail eine Absage. Enttäuscht und verzweifelt seien sie gewesen, sagt Lisa Daunicht. Denn sie wussten: "Das war‘s mit unserem Sommerurlaub."
Was die Reisebeschränkungen für die Menschen bedeuten
tagesthemen 22:15 Uhr, 24.06.2020, Michaele Rüting, NDR
Beherbergungsverbote in vier Ländern
Tatsächlich haben vier Bundesländer Beherbergungsverbote erlassen. Die fußen auf dem Infektionsschutzgesetz und erlauben damit den Landesregierungen, Einreiseverbote für Menschen aus den Kreisen mit Corona-Ausbrüchen zu erlassen. Die Grenze liegt derzeit bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Im Kreis Gütersloh stieg die Zahl in der vergangenen Woche auf 270, wie der Kreis mitteilte.
Ministerpräsident Armin Laschet forderte, dass die 640.000 Menschen aus der Region jetzt nicht "stigmatisiert" werden dürften und hofft auf eine einheitliche Regelung. Doch darauf konnten sich die Bundesländer bisher nicht einigen.
Unterschiedliche Regelungen
So kam es auf Usedom bereits dazu, dass Touristen aus Gütersloh wieder nach Hause geschickt wurden. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald präzisierte jetzt, dass Einreisende aus den Corona-Risikogebieten ausgeschlossen sind, es sei denn, die Urlauber können einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Das Gleiche gilt für Urlauber aus Corona-Hotspots, die nach Bayern wollen. In Schleswig-Holstein müssen sich diese Urlauber zwei Wochen in Quarantäne begeben. Österreich sprach unterdessen eine Reisewarnung für Nordrhein-Westfalen aus.
Kostenerstattung ja - Schadensersatz nein
Aber was bedeutet es, wenn ein Hotelier einem Urlauber aufgrund dieser Landesregelung die Buchung absagt? "Grundsätzlich ist das erlaubt", sagt Verbraucherrechtler Arndt Kempgens, da das Infektionsschutzgesetz vorgebe, dass die Allgemeinheit vor Infektionen geschützt werden müsse. Dadurch kann das Grundrecht auf Freizügigkeit eingeschränkt werden.
Aber sagt der Hotelier oder Ferienhausvermieter deswegen die Buchung ab, muss der Betroffene die volle Summe zurückerstattet bekommen. Wer auf Schadenersatz klagen will, habe wahrscheinlich wenig Chancen auf Erfolg, da behördliche Regelungen zu Grunde liegen. Das gleiche gilt für Flugbuchungen. Eine Reiserücktrittsversicherung sei in der Regel keine Alternative, da viele Versicherungen eine Kostenerstattung aufgrund einer Pandemie ausschließen.
Anders sieht es allerdings in Bundesländern aus, in denen solche Regelungen nicht getroffen wurden. Wenn also ein Hotelier vorsorglich die Buchung ohne bestehende behördliche Regelung abgesagt, dann habe der Urlauber Anspruch auf Schadenersatz, sagt der Reiserechtler Kay Rodegra.
Urlaub ade! Bürgerinnen in den Kreisen Gütersloh und Warendorf verunsichert
Jörg Brökel, WDR
25.06.2020 05:22 Uhr
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