
Urteil zu Seehofer-Äußerung AfD rechnet mit Erfolg in Karlsruhe
Stand: 09.06.2020 04:26 Uhr
Durfte Innenminister Seehofer die AfD als "staatszersetzend" bezeichnen? Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute darüber, ob er seine Neutralitätspflicht als Minister verletzt hat.
Klaus Hempel, ARD-Rechtsredaktion
Es geht um ein Interview, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer(CSU) im September 2018 der Deutschen Presseagentur gegeben hatte. In diesem Interview griff er die AfD scharf an. Er warf ihr vor, sich gegen den Staat zu stellen, und bezeichnete sie als "staatszersetzend". Das Interview wurde zeitweise auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums online gestellt.
Damit habe Seehofer gegen seine Neutralitätspflicht als Minister verstoßen, so der Prozessbevollmächtigte der AfD, Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau.
"Weil nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die staatliche Autorität in Anspruch genommen wird, wenn ein Minister die Internetseite des Ministeriums benutzt. Das ist hier eindeutig geschehen."
Minister müssen grundsätzlich neutral sein
Die AfD stützt sich bei ihrer Klage auf die verfassungsrechtliche Vorgabe, dass alle Parteien im politischen Wettbewerb die gleichen Chancen haben müssen.
Schon früher hatte das Bundesverfassungsgericht dazu geurteilt, dass sich staatliche Organe deshalb grundsätzlich neutral verhalten müssen. Soll heißen: Wenn Seehofer als Bundesminister agiert, darf er nicht einseitig zugunsten oder zulasten einer bestimmten Partei agieren. Eben weil er zu Neutralität verpflichtet ist. Tritt er als Parteipolitiker auf, etwa bei einer Wahlkampfveranstaltung, dann darf er den politischen Gegner angreifen.
Legitime Zuspitzung?
Während der Verhandlung im Februar hatte sich Seehofer von seinem Staatssekretär Günter Krings (CDU) vertreten lassen. Dieser hält es rechtlich für legitim, dass sich sein Minister so kritisch über die AfD geäußert hat.
Es gebe einzelne Formulierungen, die zugespitzt gewesen seien, argumentierte er. Aber das brauche der politische Diskurs: dass man zwar sachlich bleibe, aber auch zuspitze. Denn Menschen wollten nicht dreimal weichgespülte Äußerungen, sondern auch eine klare Stellungnahme.
"Wenn man die politische Biografie von Horst Seehofer kennt, dass er sich immer gegen radikale Kräfte abgegrenzt hat, dann wäre alles andere auch nicht authentisch gewesen in seinen Äußerungen."
AfD-Justiziar rechnet mit Erfolg
Die AfD ist allerdings sehr zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht solche Argumente nicht gelten lassen wird. Der Justiziar der AfD-Fraktion im Bundestag, Stephan Brandner, rechnet fest damit, dass die Klage Erfolg haben wird.
"Das Gericht wird sagen: Die AfD da zu verunglimpfen - wir wurden ja vom Bundesinnenministerium als 'staatszersetzen'‘ bezeichnet - da ist eine rote Linie überschritten. So etwas kann man als Minister aus dem Bundesinnenministerium nicht verlautbaren lassen."
Ministerin musste AfD-Kritik zurückziehen
Orientiert man sich an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, muss Seehofer tatsächlich damit rechnen, dass er das Verfahren verlieren wird. Vor ein paar Jahren hatte die frühere Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) in einem Statement die AfD scharf kritisiert.
Das Statement wurde auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht. 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass sie damit gegen ihre Neutralitätspflicht als Ministerin verstoßen hat.
Aktenzeichen: 2 BvE 1/19
AfD gegen Horst Seehofer
Klaus Hempel, SWR
08.06.2020 16:35 Uhr
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