
Beschluss des Bundestages Stasi-Akten gehen ans Bundesarchiv
Stand: 19.11.2020 16:46 Uhr
30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung werden die Akten der DDR-Staatssicherheit ins Bundesarchiv überführt. Das hat der Bundestag beschlossen. Damit soll die dauerhafte Sicherung der Akten gewährleistet werden.
Die Stasi-Unterlagen wechseln ins Bundesarchiv. CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne stimmten im Bundestag für den gemeinsam erarbeiteten Gesetzentwurf. Die Linke enthielt sich, die AfD stimmte dagegen.
Auch künftig sollen die Akten für Bürger, Medien und Wissenschaft zugänglich bleiben, lediglich die Zuständigkeit wechselt. So können Menschen weiterhin nachfragen, ob in den Unterlagen Informationen etwa zur eigenen Person enthalten sind und Einsicht nehmen.
Bundesarchiv übernimmt Stasi-Akten-Behörde
tagesschau 17:00 Uhr, 19.11.2020, Kristin Schwietzer, ARD Berlin
Kein Schlussstrich
Die Akten selbst werden weiterhin in Berlin sowie Erfurt, Frankfurt (Oder), Halle, Leipzig und Rostock "gemäß ihrer Herkunft" verwahrt, wie es im Gesetz heißt. Akten könnten bei Bedarf aber auch zu Standorten des Bundesarchivs transportiert werden, die näher am Wohnort desjenigen liegen, der Einsicht nehmen will.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) betonte, die Überführung bedeute nicht, einen Schlussstrich zu ziehen, sondern sie sei die "Fortsetzung der Aufarbeitung unter gesamtdeutschen Vorzeichen".
Kritik von Linkspartei und AfD
Kritik kam von der Linksfraktion sowie von der AfD. Die Linke enthielt sich, allerdings nicht aus grundsätzlicher Ablehnung, wie die Abgeordnete Simone Barrientos sagte. Ihre Fraktion habe keinen guten Grund gefunden, gegen die Neuerungen zu sein - allerdings bliebe ungeklärt, wie absehbare Kosten etwa für Konservierung, Baumaßnahmen oder die Rekonstruktion vernichteter Akten gestemmt werden sollten.
Die AfD hatte einen eigenen Antrag präsentiert, in dem sie statt des Wechsels zum Bundesarchiv erweiterte Kompetenzen für den bisherigen Bundesbeauftragten forderte, der auch die SED-Diktatur aufarbeiten sollte. Der AfD-Abgeordnete Götz Frömming meinte, mit dem Gesetz werde eine wichtige Institution beerdigt. Einen Opferbeauftragten zu installieren, nannte er "ein Feigenblatt, um die Opferverbände zu besänftigen".
Bundesbeauftragter für SED-Opfer
Das bisherige Amt des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen wird mit dem Wechsel der Dokumente aufgelöst. Die Amtszeit des derzeitigen Beauftragten Roland Jahn endet im kommenden Juni.
Stattdessen soll das neue Amt eines Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur geschaffen und beim Bundestag angesiedelt werden. Diese Ombudsperson wird vom Bundestag für fünf Jahre gewählt. Sie soll in Politik und Öffentlichkeit für die Anliegen von Opfern eintreten, zu ihrer Würdigung beitragen und einmal jährlich einen Bericht vorlegen.
Überwachung von Bürgern
Das Ministerium für Staatssicherheit der DDR ließ ab 1950 Oppositionelle, Bürgerrechtler, aber auch ganz normale Bürger, die nach seiner Auffassung von der Norm abwichen oder Westkontakte unterhielten, überwachen. 1989 hatte der Geheimdienst nach Angaben der Stasi-Unterlagen-Behörde mehr als 90.000 hauptamtliche Mitarbeiter. Dazu kamen noch einmal doppelt so viele inoffizielle Mitarbeiter, die teilweise sogar eigene Verwandte, Arbeitskollegen, Nachbarn oder Freunde bespitzelten und verrieten.
Während der friedlichen Revolution 1989 begann die Stasi mit der Vernichtung von Akten. Bürgerrechtler besetzten die Zentralen, um die Vertuschung zu stoppen. Die so erhaltenen Akten wurden nach der Wiedervereinigung für Betroffene und die Forschung zugänglich gemacht.
Anmerkung der Redaktion: In einer ursprünglichen Version dieser Meldung wurde der Eindruck erweckt, die Akten würden physisch den Standort wechseln. Wir haben dies korrigiert.
Bundestag beschließt über Stasi-Akten und SED-Opferbeauftragten
Uwe Jahn, ARD Berlin
19.11.2020 14:11 Uhr
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