
Klage gegen Triage "Dann werde ich abgehängt"
Stand: 17.11.2020 05:01 Uhr
Bei Engpässen in der Corona-Pandemie müssten Ärzte entscheiden, wer beatmet wird - und wer nicht. Die an Muskelatrophie erkrankte Richterin Nancy Poser fürchtet den Triage-Fall - und klagt.
Von Lucretia Gather, SWR
"Wenn sie das so durchziehen wie geplant, dann sind wir, die behindert sind, alle raus", sagt Nancy Poser. Sie leidet an einer angeborenen Muskelerkrankung und sitzt im Rollstuhl. Die 40-Jährige ist Betreuungsrichterin am Amtsgericht in Trier.
Wegen ihrer Behinderung ist sie rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen. Mehrere Assistenten helfen ihr im Alltag. Das ist wichtig, damit Poser ein selbstbestimmtes Leben führen kann. Im Moment ist dies jedoch auch ein großes Risiko. Poser hat Angst, sich mit Covid-19 anzustecken. Weil sie fürchtet, dass sie, sollte sie auf die Intensivstation müssen, keinen Platz bekommen wird. Zumindest dann nicht, wenn sich die Situation in den Krankenhäusern zuspitzt.
"Wenn ein gesunder, junger Familienvater eingeliefert wird, der an die Beatmung muss, dann werde ich von der Maschine abgehängt und bin tot", sagt Poser nüchtern - und fügt hinzu: "Wir werden als Erste aussortiert."
Wenn Mediziner auswählen müssen
Das Wort Triage kommt aus dem Französischen und bedeutet: Auswahl. Sollte es in deutschen Krankenhäusern in den kommenden Monaten zu dramatischen Engpässen auf den Intensivstationen kommen, dann käme dieses Prinzip zum Einsatz. Dann müssten Mediziner auswählen.
Richterin reicht Verfassungsbeschwerde gegen Triage ein
tagesschau 17:00 Uhr, 17.11.2020, Lucretia Gather, SWR
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin ( DIVI), hat bereits im März Leitlinien für die Triage erarbeitet. Ein wichtiges Kriterium für die Frage, welcher Patient intensivmedizinisch behandelt wird, ist die Einschätzung, wer die besten Aussichten hätte, eine solche Therapie zu überleben - oder wer mit hoher Wahrscheinlichkeit sterben würde.
Wer darf gerettet werden, wer nicht?
In den Leitlinien der DIVI wird dies als "Erfolgsaussicht" einer lebensrettenden Behandlung bezeichnet. Vorerkrankungen und andere körperliche Einschränkungen senken diese Erfolgsaussicht. Wer darf gerettet werden, und wer nicht?
"Das ist eine unglaublich schwierige Frage", sagt Rechtsanwalt Oliver Tolmein von der Hamburger Kanzlei "Menschen und Rechte", der Poser und ihre Mitstreiter vertritt. Und fügt an: "Die Frage ist eine gesellschaftliche, keine rein medizinische."
In den DIVI-Leitlinien sieht Tolmein gleich mehrere Grundrechte verletzt. Zum Beispiel das auf Gleichheit, das auch beinhalte, dass niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden dürfe (Art. 3 GG).
Kriterium: Klinische Erfolgsaussicht
"Wir entscheiden nicht nach Alter oder Behinderung", sagt Uwe Janssens, Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin. Grunderkrankungen und Behinderungen seien grundsätzlich kein legitimes Kriterium für Triage-Entscheidungen, betont der Arzt. Grundsätzlich gelte: Die "schwerste aller Entscheidungen" bei der Triage sollte immer ein Team aus mindestens drei Experten mit unterschiedlichen Blickwinkeln fällen.
Doch der Widerspruch bleibt: Wenn maßgebliches Kriterium die klinische Erfolgsaussicht ist, dann haben es Patienten, die einer Risikogruppe angehören, immer schwerer.
Gesetzgeber soll entscheiden
Mit ihrer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wollen Poser und ihre Mitstreiter erreichen, dass die Frage der Triage durch ein Gesetz geregelt wird - und nicht allein durch Empfehlungen medizinischer Fachgesellschaften.
Poser findet, der Staat schaue bei dieser existenziellen Frage weg und erlaube damit indirekt eine eigentlich verbotene Abwägung von Leben gegen Leben.
"Der Gesetzgeber duckt sich weg", findet sie, deswegen ihre Klage. Einen ersten Eilantrag auf eine verbindliche Regelung der Triage hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zunächst abgewiesen. Aber es hat die Beschwerde der acht Kläger grundsätzlich als "nicht offensichtlich unbegründet" eingestuft. Das Gericht prüft also weiter.
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
Bis Mitte Dezember müssen Bundesregierung, Bundesrat, Länderregierungen und verschiedene andere Instanzen wie der Deutsche Ethikrat Stellungnahmen abgeben.
Poser hofft, dass es bald eine gesetzliche Grundlage für die Triage gibt. Aus ihrer Sicht wäre nur ein Prinzip gerecht: Wer zuerst da ist, bekommt auch die Behandlung. "Dann sterbe ich vielleicht, weil ich zu spät dran war, aber nicht, weil ich behindert bin."
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