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Unterschlagenes Probefahrt-Auto gehört laut BGH-Urteil neuem Käufer
Am Ende durfte die Käuferin einen bei einer Probefahrt geklauten Mercedes behalten. | Bildquelle: dpa
Das Logo von Mercedes Benz ist an einer Felge eines Autos zu sehen.
Am Ende durfte die Käuferin einen bei einer Probefahrt geklauten Mercedes behalten.
Statue der Justitia hält als Symbol eine Waage in ihrer Hand
Autoklau bei Probefahrt: Der BGH musste in einem kuriosen Fall entscheiden.
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