
BGH-Urteil Das süße Quadrat bleibt geschützt
Stand: 23.07.2020 09:48 Uhr
Ritter Sport darf weiterhin als einzige Marke Schokolade im Quadrat verkaufen. Das entschied der Bundesgerichtshof in letzter Instanz. Die Konkurrenz von Milka hatte zehn Jahre lang versucht, das Monopol zu kippen.
Ritter Sport bleibt die einzige quadratische Schokolade in deutschen Supermarktregalen. Der Traditionshersteller aus Waldenbuch bei Stuttgart darf sich die charakteristische Verpackungsform weiter als Marke schützen lassen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in letzter Instanz.
Der Süßigkeitenkonzern Milka hatte zehn Jahre lang versucht, gegen den Markenschutz vorzugehen - am Ende vergeblich. (Az. I ZB 42/19 u.a.)
Form verleiht Ware keinen wesentlichen Wert
Nach dem Markenrecht kann eine Verpackungsform als Marke geschützt werden - allerdings nicht, wenn die Form "der Ware einen wesentlichen Wert verleiht". Das ist für die Richter bei Ritter Sport nicht der Fall.
Der Verbraucher sehe die Verpackung zwar als Hinweis auf die Herkunft der Schokolade und verbinde damit Qualitätserwartungen. Die Form habe aber keinen künstlerischen Wert und führe auch nicht zu Preisunterschieden.
BGH urteilt nach Milka-Klage: Darf nur Ritter Sport quadratisch sein?
Morgenmagazin, 23.07.2020, Michael-Matthias Nordhardt, SWR
Kein Quadrat für alle
Milka hatte argumentiert, dass "die Benutzung der Grundform der beanspruchten Ware allen Mitbewerbern des Markeninhabers offenstehen müsse". Der Konzern darf nun weiterhin keine quadratische Schokolade in sein Sortiment aufnehmen.
Ritter Sport hatte die quadratische Verpackung für Tafelschokolade bereits 1996 als Marke schützen lassen.
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