
Bundesgerichtshof Schoko-Quadrat bleibt einzigartig
Stand: 23.07.2020 14:28 Uhr
Die Schokolade im Quadrat - das bleibt ein Monopol von Ritter Sport, entschied der Bundesgerichtshof in letzter Instanz. Konkurrent Milka hatte jahrelang versucht, dieses Recht zu kippen - vergeblich.
Von Klaus Hempel, ARD-Rechtsredaktion
1932 kam Firmen-Mitgründerin Clara Ritter auf die Idee, Schokolade in einer quadratischen Form anzubieten. Aus ganz praktischen Gründen: So sollte sie besser in eine Jackentasche passen. Später entstand daraus der Werbeslogan "quadratisch - praktisch - gut".
1996 ließ sich Ritter Sport, ein Familienunternehmen aus Waldenbuch bei Stuttgart, die quadratische Verpackung als Marke schützen. Der Konkurrenz von Milka passte das nicht. Milka meinte, dass man sich eine quadratische Schokoladenverpackung nicht schützen lassen kann und beantragte die Löschung der Marke.
Es folgte ein Rechtsstreit, der sich zehn Jahre lang hinzog. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Streit höchstrichterlich und endgültig entschieden (Az. I ZB 42/19 und I ZB 43/19).
Verbraucher kaufen Verpackung wegen des Inhalts
Der Löschungsantrag von Milka sei unberechtigt, so der Vorsitzende des ersten Zivilsenats Thomas Koch: "Das bedeutet im Ergebnis, dass die quadratische Verpackung der Ritter Sport Schokolade als Marke geschützt bleibt."
Der rechtliche Knackpunkt war die Frage: Besteht der wesentliche Wert der Ritter Sport Schokolade in der quadratischen Form? Anders ausgedrückt: Kaufen die Kunden die Schokolade vor allem deshalb, weil sie quadratisch ist?
"Wäre das der Fall, hätte das Schoko-Quadrat nach den gesetzlichen Vorschriften nicht als Marke geschützt werden dürfen", sagt Dietlind Weinland, Presserichterin beim BGH und führt weiter aus: "Voraussetzung wäre, dass die Form der Ware einen bestimmten Wert verleiht." Das könne beispielsweise zu Weihnachten der Fall sein, wenn Weihnachtsmänner in Goldpapier hergestellt werden. "Bei Ritter Sport kauft der Verbraucher die Schokolade aber nicht wegen der Verpackung als solche, sondern wegen des Inhalts", erklärt Weinland.
Bei einem Schokoladen-Weihnachtsmann wäre die Rechtslage wahrscheinlich anders zu bewerten, weil da der Weihnachtsmann als Form für die Verbraucher einen ganz besonderen Stellenwert hat. Ein Schokoladenhersteller könnte sich die Verpackung als Weihnachtsmann also wahrscheinlich nicht als Marke schützen lassen.
So wäre sichergestellt, dass ein Schokoladenproduzent kein Monopol auf Weihnachtsmänner hätte. Dass die Kunden Ritter Sport vor allem wegen der quadratischen Form kaufen, dafür gebe es aber keine Anhaltspunkte, so der BGH. Daraus folge: Ritter Sport werde immer Ritter Sport bleiben. In den Regalen werden keine anderen quadratischen Schokoladen zu finden sein.
BGH: Ritter Sport bleibt einzige quadratische Schokolade
Klaus Hempel, SWR
23.07.2020 13:51 Uhr
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