
Ex-Wirecard-Chef Justiz greift sich Brauns Vermögen
Stand: 01.09.2020 15:14 Uhr
Jetzt geht es für Markus Braun, den Ex-Chef des ehemaligen Dax-Unternehmens, offenbar auch ans Eingemachte. Nach Medienberichten hat die Staatsanwaltschaft in München sich Zugriff auf dessen Privatvermögen gesichert.
Wie die "Süddeutsche Zeitung" und das "Handelsblatt" übereinstimmend berichten, hat sich Staatsanwaltschaft München I so genannte Arrestbeschlüsse in dreistelliger Millionenhöhe bei insgesamt vier Personen und drei Gesellschaften erwirkt.
Nach Angaben der Zeitungen ist darunter auch der frühere Vorstandschef Markus Braun, der wegen Betrugsverdachts in Untersuchungshaft sitzt. Danach könnte die Aktion insgesamt rund 200 Millionen Euro erbringen. Diese Mittel könnten als Entschädigung an die Gläubiger des Unternehmens gehen.
Gläubigerbanken dürften erste Begünstigte sein
Wer allerdings in den Genuss von Entschädigungszahlungen in welcher Höhe kommt, ist noch völlig offen. Hauptgläubiger sind laut der Staatsanwaltschaft vor allem "Kreditinstitute mit Sitz in Deutschland". Ein Konsortium aus 15 Banken hatten Wirecard insgesamt Kredite im Volumen von 1,6 Milliarden Euro gewährt.
Laut der "Süddeutsche Zeitung" hat die Staatsanwaltschaft insgesamt zehn Arrestbeschlüsse gegen Personen und Firmen erwirkt, die in den Bilanzskandal im dem Unternehmen und seinem Umfeld verwickelt waren. Im Fall von Ex-Chef Braun sollen davon laut dem "Handelsblatt" auch dessen Immobilien in Österreich und Frankreich betroffen sein.
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Aktienverkäufe für einen Privatkredit
Braun hatte noch im Frühjahr 2020 eigene Wirecard-Aktien im Wert von damals noch 100 Millionen Euro verkauft. Den Großteil dieses Betrages hatte er allerdings zur Ablösung eines privaten Kredits eingesetzt.
Braun sitzt wegen des Verdachts auf Betrug, Bilanzfälschung, Kursmanipulation und Veruntreuung des Konzernvermögens in Haft. Weitere drei ehemalige Konzernmanager sind ebenfalls in Untersuchungshaft, während Ex-Vorstand Jan Marsalek weiter untergetaucht ist.
Der Fall Wirecard wird nun auch in einem Untersuchungsausschuss des Bundestages aufgearbeitet. Dafür haben sich die Fraktionen der AfD, Linke, FDP und Grüne ausgesprochen. Damit sind die Voraussetzungen für die Einsetzung des Ausschusses erfüllt.
AB
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