
Entscheidung des Kartellamts Facebook muss Datensammeln einschränken
Stand: 21.03.2019 18:30 Uhr
Das Kartellamt geht gegen Facebook vor. Die Behörde untersagte dem Konzern, Daten außerhalb des sozialen Netzwerks zu sammeln. Facebook reagierte sofort - man werde sich gegen die Entscheidung wehren.
Das Bundeskartellamt hat Facebook weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Facebook besitze in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung und missbrauche sie, erklärte die Behörde.
Das Kartellamt untersagte Facebook, die auf fremden Websites gesammelten Daten mit Informationen zusammenzuführen, die bei den Nutzern auf der Plattform des Online-Netzwerks selbst gesammelt wurden.
Die Behörde betrachtet auch zum Konzern gehörende Apps wie Instagram und WhatsApp als Drittquellen. Die Einschränkungen betreffen demnach auch die Verwendung des "Gefällt-mir"-Buttons auf Internetseiten anderer Anbieter.
"Facebook darf seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Er machte deutlich:
"Als marktbeherrschendes Unternehmen unterliegt Facebook besonderen kartellrechtlichen Pflichten und muss bei dem Betrieb seines Geschäftsmodells berücksichtigen, dass die Facebook-Nutzer praktisch nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen können. Ein obligatorisches Häkchen bei der Zustimmung in die Nutzungsbedingungen des Unternehmens stellt angesichts der überragenden Marktmacht des Unternehmens keine ausreichende Grundlage für eine derartig intensive Datenverarbeitung dar."
Das Online-Netzwerk hat nun zwölf Monate Zeit, sein Verhalten zu ändern und muss innerhalb von vier Monaten Lösungsvorschläge präsentieren. Die Entscheidung des Kartellamts ist noch nicht rechtskräftig.
Bundeskartellamt schränkt Daten-Sammlung von Facebook ein
tagesschau 14:00 Uhr, 07.02.2019, Torsten Beermann, WDR
Facebook will Beschwerde einlegen
Facebook kündigte bereits wenige Minuten nach der Entscheidung an, sich vor Gericht zu wehren. "Wir werden Beschwerde gegen den Beschluss einlegen", teilte Facebook mit. Dies werde vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf geschehen.
Das Unternehmen erklärte, das Online-Netzwerk sei zwar populär, aber habe keine marktbeherrschende Stellung. Man verstoße auch nicht gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung. Außerdem seien für die Aufsicht über ihre Einhaltung die Datenschutzbehörden und nicht Wettbewerbshüter zuständig.
Das Bundeskartellamt untersucht bisher nur die Datensammlung außerhalb der Facebook-Kernplattform - mit dem "Gefällt-mir"-Button oder dem Auswertungsdienst Facebook Analytics.
Barley: Nutzer könne sich nicht wehren
Justizministerin Katarina Barley begrüßte die Entscheidung des Kartellamts. "Facebook hat die Sammlung und Vernetzung von Nutzerdaten inzwischen weit über seine eigene Plattform hinaus ausgebaut", sagte die SPD-Politikerin.
"Die Schnittstellen des Konzerns greifen die Daten nicht nur bei den anderen Diensten des Konzerns ab, sondern auch bei zahlreichen Apps und Webangeboten von Dritten", kritisierte sie. Den Nutzern sei dieser Datenabfluss häufig weder bewusst noch können sie diesen verhindern, wenn sie die Angebote nutzen wollen.
Über das "klare Zeichen" des Kartellamts freute sich der der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber, der von einer "wegweisenden Entscheidung" sprach. "Daten sind im 21. Jahrhundert ein wichtiger Wettbewerbsfaktor", erklärte er. "Das aktuelle Geschäftsmodell von Facebook verstößt in mehreren Punkten gegen die hiesigen datenschutzrechtlichen Vorschriften."
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